7. Kapitel
Brüderliche Zurechtweisung
Wenn ihr nun diese Zuchtlosigkeit der Augen, von der ich spreche, an einem unter euch bemerkt, mahnt ihn gleich, damit die bösen Anfänge nicht erst weiter wachsen, sondern sofort behoben werden. Seht ihr ihn aber, auch nach Ermahnung, wenngleich an einem anderen Tage, dasselbe abermals tun, dann soll, wer immer es wahrnehmen konnte, ihn zur Anzeige bringen; denn er ist gewissermaßen verwundet und braucht Heilung. Vorher aber soll man noch einen zweiten oder dritten darauf aufmerksam machen, damit er durch zwei oder drei Zeugen überführt und mit gebührender Strenge bestraft werden kann.
Glaubt nicht, lieblos zu sein, wenn ihr so etwas aufdeckt. Ihr seid nicht schuldloser, wenn ihr eure Mitbrüder, die ihr durch Anzeige bessern könntet, durch Stillschweigen ins Verderben stürzen lasst. Hätte dein Mitbruder am Körper eine Wunde und wollte sie geheimhalten, weil er sich fürchtet, sie schneiden zu lassen, wäre es da nicht grausam von dir, darüber zu schweigen, dagegen barmherzig, es zu offenbaren? Um wieviel mehr musst du es kundtun, damit sich nicht noch schlimmere Fäulnis in seinem Herzen bildet. Ehe man jedoch andere aufmerksam macht, die ihn überführen sollen, falls er leugnet, ist es Pflicht, ihn zuvor dem Oberen anzuzeigen, wenn er trotz Zurechtweisung sich nicht bemüht hat, besser zu werden. So kann man ihn vielleicht mehr im geheimen
zurechtweisen, ohne dass es den anderen zu Ohren kommt. Leugnet er aber, dann sind noch weitere beizuziehen, damit er nun in Gegenwart aller nicht bloß von einem Zeugen beschuldigt, sondern von zweien oder dreien überführt werden kann.
Ist er aber überführt, dann soll er nach dem Ermessen des Vorgesetzten oder auch des Priesters, in dessen Amtsbereich es fällt, zu seiner Besserung eine Strafe auf sich nehmen. Sträubt er sich dagegen, so soll er, auch wenn e1 nicht von selbst geht, aus eurer Gemeinschaft ausgeschlossen werden; denn auch das geschieht nicht aus Härte, sondern aus Barmherzigkeit, damit er nicht durch unheilvolle Ansteckung noch viele andere ins Verderben zieht. Was ich über unbeherrschte Blicke gesagt habe, soll auch beim Aufdecken, Abwehren, Anzeigen, überführen und Bestrafen anderer Verfehlungen gewissenhaft und treu beachtet werden, mit Liebe zu den Menschen, aber mit Hass gegen die Sünde. Wäre aber jemand im Bösen so weit gegangen, dass er von einer Frau Briefe oder irgendwelche kleine Geschenke heimlich annähme, so soll man ihn, wenn er dies aus freien Stücken eingesteht, schonend behandeln und für ihn beten; wird er aber ertappt und überführt, dann soll er nach dem Urteil des Priesters oder des Vorgesetzten durch eine strenge Strafe gebessert werden.
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