5. Kapitel
Rücksichtnahme und Diskretion
Wenn solche, die wegen ihrer früheren Lebensweise schwächlich sind, eine andere Kost bekommen, dürfen es diejenigen, die infolge einer anderen Lebensgewohnheit kräftiger wurden, nicht übelnehmen oder ungerecht finden. Sie sollen diese auch nicht für glücklicher halten, weil sie etwas bekommen, was sie selbst nicht erhalten; vielmehr sollen sie froh sein dass sie vermögen, wozu die anderen nicht die Kraft haben. Und wenn solchen, die aus besseren Lebensverhältnissen ins Kloster gekommen sind, an Nahrung, Kleidung, Betten und Decken etwas gegeben wird, was den Stärkeren und deshalb Glücklicheren nicht gegeben wird, so müssen letztere bedenken, wieviel jene von ihren Lebensgewohnheiten in der Welt schon aufgegeben haben, wenn sie auch die Anspruchslosigkeit der körperlich Kräftigeren noch nicht erreichen konnten. Es darf doch nicht die ganze Gemeinschaft das haben wollen, was sie einige wenige zusätzlich bekommen sieht. Denn sie erhalten es nicht weil man sie bevorzugt, sondern weil man sie erträgt; sonst ergäbe sich der verwerfliche
Widersinn, dass im Kloster die Reichen sich nach Kräften abmühen, die Armen dagegen bequem werden. Kranke allerdings sollten weniger erhalten um ihnen keine Beschwerden zu verursachen. Nach der Krankheit aber sind sie so zu pflegen, dass sie sich recht schnell wieder erholen, wären sie auch aus den ärmlichsten Verhältnissen in der Welt gekommen. Räumt ihnen doch die eben überstandene Krankheit dasselbe Recht ein, wie den Reichen ihre frühere Lebensweise. Wenn sie jedoch ihre früheren Kräfte wieder erlangt haben, mögen sie zu ihrer -eben doch glücklicheren - Lebensweise zurückkehren. Je anspruchsloser sie ist, desto besser steht sie dem Diener Gottes an. Sind sie wieder bei Kräften, sollen sie sich nicht vom Verlangen nach Speisen beherrschen lassen, die sie zur Stärkung nötig hatten, solange sie schwach waren. Sie sollen die für reicher halten, die im Ertragen von Entbehrungen tapferer sind; denn wenig brauchen ist besser als viel haben.
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