Brüder vom Gemeinsamen Leben
Schwestern vom Gemeinsamen Leben
3. Kapitel
Gemeinsames und privates Gebet
Dem Gebet obliegt mit Eifer zu den festgesetztenStunden und Zeiten. Im Oratorium soll jeder nur das tun, wozu es bestimmt ist und woher es auch seinen Namen hat. Sonst würden jene, die auch außerhalb der vorgeschriebenen Stunden in ihrer freien Zeit beten wollen, von solchen gestört, die glauben, sie müssten dort etwas anderes tun.
Wenn ihr in Psalmen und Hymnen zu Gott betet, soll auch im Herzen leben, was der Mund ausspricht; und singt nur das, was nach der Vorschrift zu singen ist. Was nicht für den Gesang geschrieben ist, soll auch nicht gesungen werden.
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